Kalibriervorrichtung ist unumgänglich
Verschärfte ADAS-Ausstattungspflicht ab Juli ´24
3. April 2024
Der EU-Kommission zufolge könnten mithilfe von Fahrerassistenzsystemen (ADAS) auf europäischen Straßen im Zeitraum bis 2038 rund 25.000 Menschenleben gerettet und rund 140.000 schwere Verletzungen vermieden werden.
Deshalb werden die Hersteller von Fahrzeugen für den europäischen Markt schon seit Sommer 2022 in die Pflicht genommen, neu homologierte Modelle mit bestimmten Assistenzsystemen auszustatten. Ab dem 7. Juli 2024 wird diese Ausstattungspflicht nun auf alle Neufahrzeuge ausgeweitet. Mit dazu gehören eine ganze Reihe von radar- und kamerabasierten ADAS
Zu den Pflichtausstattungs-ADAS gehören zum Beispiel Notbremsassistent, Notfall-Spurhalteassistent ab 60 km/h, intelligenter Geschwindigkeits-Assistent und Rückfahrassistent. Außerdem verordnet die EU allen neuen Fahrzeugen einen Unfalldatenspeicher (Blackbox), einen Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner sowie vorsorglich eine Vorrichtung zur Nachrüstung eines Alkohol-Detektors.
Für Werkstätten bedeutet das: Kein neues Auto mehr ohne Front-, Seiten-, Heckkameras und Radarsensoren. Die Investition in eine Kalibriervorrichtung ist unumgänglich und sollte lieber heute als morgen getätigt werden.
Hella Gutmann Solutions GmbH
Am Krebsbach 2
D-79241 Ihringen
Tel.: 07668 9900-0
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Autor: AUTO.net GLASinnovation
Quelle:
Hella Gutmann Solutions GmbH
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